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HMC-Lizenzinformationen
Das unten aufgeführte Programm ist zusätzlich zu den in den Internationalen Nutzungsbedingungen der IBM für Programmpakete unter den folgenden Vertragsbedingungen lizenziert.
Programmname: IBM Hardware Management Console für pSeries
Programmnummer: 5639-N47
Garantie: Keine
Berechtigung für die Verwendung auf einem Heimcomputer oder einem mobilen Computer: 2
Enddatum der Programmservices: Ein Jahr nach dem Datum des Erwerbs der
IBM Hardware Management Console für pSeries
Bereitschaft für das Jahr 2000: 1
Erklärung der Begriffe:
Berechtigung für die Verwendung auf einem Heimcomputer oder einem mobilen Computer:
'1' bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine und auf einer weiteren Maschine gespeichert werden kann, vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Geräten zur gleichen Zeit verwendet wird.
'2' bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht kopieren und auf einem anderen Computer verwenden dürfen, ohne eine zusätzliche Lizenzgebühr zu zahlen.
Enddatum der Programmservices:
Das Programm unterliegt einer Garantie und die Programmservices sind bis zum oben angegebenen Enddatum verfügbar.
Bereitschaft für das Jahr 2000:
'1' bedeutet, dass das vorliegende Programm nicht vom Datum abhängig ist und dass es daher für das Jahr 2000 bereit ist.
'2' bedeutet, dass das vorliegende Programm, wenn es gemäß der zugehörigen Dokumentation verwendet wird, Datumsdaten zwischen dem zwanzigsten und einundzwanzigsten Jahrhundert ordnungsgemäß verarbeiten, liefern und/oder empfangen kann, vorausgesetzt, dass alle Produkte (z. B. Hardware, Software und Firmware), die im Zusammenhang mit diesem IBM Programm verwendet werden, Datumsdaten ordnungsgemäß übermitteln.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Informationen zu den technischen Programmdaten und zur angegebenen Betriebsumgebung finden Sie in der Dokumentation zu diesem Programm, wie z. B. im Handbuch Installation / Benutzerhandbuch.
Programmspezifische Begriffe
Dieses Programm ist nur für die Verwendung auf der Hardware Management Console für pSeries lizenziert, auf der es durch IBM bei Lieferung bereits installiert war, und darf nur zu dem Zweck der Verwendung auf der Hardware Management Console für pSeries benutzt werden, um IBM eServer pSeries innerhalb der angegebenen Betriebsumgebung für die Hardware Management Console zu verwalten. Ungeachtet gegenteiliger Aussagen in Teil 1 - Allgemeine Bedingungen der Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete der IBM darf dieses Programm auf keinem anderen Computer installiert werden; dieses Programm darf auch nicht übertragen werden, es sei denn im Zusammenhang mit der Übertragung der Hardware Management Console für pSeries, auf der das Programm ursprünglich installiert war.
Die für dieses Programm angegebene Betriebsumgebung ist auf die nicht modifizierte Version des Programms beschränkt, wie es ursprünglich bei Lieferung bereits auf der Hardware Management Console für pSeries von IBM installiert war. Die IBM Gewährleistung für dieses Programm ist beschränkt auf die Verwendung innerhalb dieser Betriebsumgebung und unterliegt allen anderen Beschränkungen oder Erfordernissen der Betriebsumgebung, die Sie in der Dokumentation zum Programm finden. Durch die Modifizierung des auf der Hardware System Console installierten Programmes durch Entfernen eines Programmteils oder durch Hinzufügen eines zusätzlichen Programmes (inklusive aber nicht ausschließlich Programme, die auf separaten Datenträgern mit der Hardware Management Console für pSeries mitgeliefert wurden) erlischt die IBM Gewährleistung, es sei denn, bei der Änderung handelt es sich um eine von IBM gelieferte Wartungsaktualisierung oder Programmkorrektur, und sie ist für die Installation auf der Hardware System Console zugelassen.
Unter Berücksichtigung von Open Source-Programmen oder von Programmen von Drittherstellern, die sich möglicherweise auf Datenträgern befinden, die mit dem Programm unter einer Lizenz für Dritthersteller mitgeliefert werden, die Ihnen mehr Rechte gewährleistet als die oben angegebenen, gilt für die Verwendung solcher Programme Folgendes:
VORBEHALTLICH EINER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, GIBT IBM KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH UND NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE RECHTSVERLETZUNG UND DIE IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF DIESE PROGRAMME ODER GEGEBENENFALLS AUF DIE TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG.
Das Programm enthält möglicherweise eine Verschlüsselung für Daten, die bestimmten Exportlizenzvoraussetzungen des US Department of Commerce oder anderer Länder unterliegt. In der Dokumentation zum Programm oder bei Ihrem IBM Ansprechpartner erfahren Sie Einzelheiten zu der verfügbaren Verschlüsselungsstufe. Hiermit wird Ihnen mitgeteilt, dass die Verwendung des gleichen Programms durch oder dessen Übertragung an Benutzer in verschiedenen Ländern möglicherweise verboten ist oder bestimmten Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien zum Import der Regierung im Land des Benutzers oder Gesetzen, Vorschriften oder Richtlinien zum Export der Regierung in Ihrem Land unterliegt. Sie übernehmen alle Verantwortung dafür, dass bei der Verwendung oder Übertragung des Programms alle zutreffenden Gesetze, Bestimmungen und Richtlinien zum Import und Export eingehalten werden.
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Anhang für Linux und andere Open Source-Programme
Diese Bedingungen ersetzen die in Abschnitt 1 genannten und gelten als Ergänzung zu den Bedingungen in den übrigen Abschnitten der Internationalen Nutzungsbedingungen der IBM für Programmpakete. Sollten sich Bedingungen widersprechen, sind die in diesem Anhang genannten vorrangig. Mit der Verwendung dieses Programmes erklären Sie sich mit diesen Bedingungen und den in der Vereinbarung genannten Bedingungen einverstanden.
Die Linux-Programme und die anderen Open Source-Programme, die mitgeliefert wurden oder bei Lieferung bereits
auf Ihrem IBM Computersystem installiert waren, werden von Caldera
Inc., Red Hat Inc., SuSE GMBH, TurboLinux Inc. oder anderen Distributoren von
Open Source-Programmen vertrieben. IBM ist kein Distributor von Linux-Programmen oder anderen Open Source-Programmen,
sondern lediglich ein Kanal, über den diese Unternehmen Open Source-Programme
vertreiben. Linux- und andere Open Source-Programme werden für Sie
von den Distributoren lizenziert. Sie erhalten kein ausdrückliches oder stillschweigendes Patent oder
eine andere Lizenz von IBM in Bezug auf Linux- und andere Open Source-Programme.
CIMOM ist ein Open Source-Programm, das für Sie von der Storage Networking Industry Association (SNIA) unter den Bedingungen der SNIA Open Source-Lizenz lizenziert wird, die Sie unter http://www.snia.org/English/Resources/Code/OpenSource.html finden. Der Text dieser Lizenz lautet folgendermaßen:
STORAGE NETWORKING INDUSTRY ASSOCIATION
ÖFFENTLICHE LIZENZ
Version 1.1
________________________
1. Definitionen.
1.1 'Kommerzielle Verwendung' ist der
Vertrieb oder die anderweitige Verfügbarmachung des verdeckten Codes für
Dritte.
1.2 'Leistungsträger' ist jede juristische Person, die Änderungen vornimmt oder zur Durchführung von Änderungen beiträgt.
1.3 'Leistungsträgerversion' ist die
Kombination aus dem ursprünglichen Code vor dem Vornehmen von Änderungen,
wie er von einem Leistungsträger verwendet wird, und den Änderungen,
die von diesem Leistungsträger vorgenommen werden.
1.4 'Verdeckter Code' ist der ursprüngliche
Code oder Änderungen oder die Kombination aus
ursprünglichem Code und Änderungen, jeweils
einschließlich von Teilen derselben.
1.5 'Elektronischer Verteilungsmechanismus'
ist ein Mechanismus, der in der Gemeinschaft der
Softwareentwickler
für den elektronischen Transfer von Daten allgemein anerkannt wird.
1.6 'Ausführbar' ist verdeckter Code in jeder Form außer in Form von Quellcode.
1.7 'Erstentwickler' ist die
Person oder die juristische Person, die in den Hinweisen zum Quellcode
gemäß Anlage
A als Erstentwickler genannt ist.
1.8 'Größeres Werk' ist ein Erzeugnis,
das verdeckten Code oder Teile davon mit Code kombiniert,
der nicht den Bedingungen dieser Lizenz unterliegt.
1.9 'Lizenz' ist das vorliegende Dokument.
1.10 'Lizenzfähig' heißt das Recht
auf die Erteilung einzelner oder aller hierin übertragenen Rechte in größtmöglichem Umfang,
entweder zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erteilung oder
zu einem späteren Zeitpunkt.
1.11 'Änderungen' sind alle
Hinzufügungen oder Löschungen aus der Substanz oder der Struktur des
ursprünglichen Codes oder aller zuvor vorgenommener Änderungen.
Wenn verdeckter Code in Form einer Reihe von Dateien
veröffentlicht wird, gelten folgende Punkte als Änderungen:
A.
Alle Hinzufügungen zu oder Löschungen aus dem Inhalt einer Datei, die den ursprünglichen Code
oder
zuvor vorgenommene
Änderungen enthält.
B. Jede neue Datei, die einen beliebigen Teil des ursprünglichen Codes oder zuvor vorgenommene Änderungen enthält.
1.12 'Ursprünglicher Code' ist Quellcode
des Codes von Computersoftware, der in den Hinweisen zum Quellcode,
die gemäß Anlage A als ursprünglicher Code
erforderlich sind, genannt wird, und der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
unter dieser Lizenz nicht bereits
verdeckter Code ist, der dieser Lizenz unterliegt.
1.13 'Patentansprüche' sind alle
Patentansprüche, über die bereits verfügt wird, oder die zu einem späteren Zeitpunkt erworben werden,
mit Ausnahme von Ansprüchen auf Einschränkung, Methode, Prozess
und Maschine für alle Patente, die vom Berechtigungsgeber vergeben werden können.
1.14 'Quellcode' ist die bevorzugte Form
des verdeckten Codes für das Vornehmen von Änderungen
am Code und allen darin enthaltenen Modulen
sowie allen zugehörigen Dateien zur Schnittstellendefinition, allen zur Steuerungskompilierung
und Installation von ausführbaren Dateien verwendeten Scripts
oder Vergleichen von Quellcodedifferenzen
mit dem ursprünglichen Code oder
einem anderen bekannten verfügbaren verdeckten Code, den der
Leistungsträger auswählt. Der Quellcode
kann in komprimierter oder archivierter Form vorliegen, unter der Voraussetzung,
dass die entsprechende Software zur Dekomprimierung oder Dearchivierung
weitläufig verfügbar und kostenlos ist.
1.15 'Sie' (oder 'Ihr') bezieht sich auf eine Person
oder eine juristische Person, die Rechte unter dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz,
die die unter Abschnitt 6.1. aufgeführten Bedingungen erfüllt, ausübt
und alle darin enthaltenen Bedingungen erfüllt.
Bei juristischen Personen steht 'Sie'
für eine beliebige juristische Person, die Sie leitet, von Ihnen geleitet wird oder mit Ihnen gemeinsam die
Leitung ausübt. Für die Zwecke dieser
Definition bedeutet 'Leitung' (a) die Macht,
direkt oder indirekt die Direktion oder
Verwaltung einer solchen juristischen Person zu steuern, entweder aufgrund eines Vertrages oder
ohne vertragliche Grundlage, oder (b) das Eigentumsrecht an mehr als
fünfzig Prozent (50 %) der ausgegebenen Aktien oder
die Nießbrauchberechtigung an einer solchen juristischen Person.
2. Quellcodelizenz.
2.1 Die Lizenzerteilung durch den Erstentwickler.
Der Erstentwickler erteilt Ihnen hiermit eine
weltweite, gebührenfreie, nicht ausschließliche Lizenz,
die Ansprüchen an geistigem Eigentum Dritter unterliegt:
(a)
Rechten an geistigem Eigentum (außer Patent- oder Markenrechten), lizenzfähig
durch den Erstentwickler
zur Verwendung,
Änderung, Anzeige, Vorführung, Unterlizenzierung und zum Vertrieb
des
ursprünglichen
Codes (oder von Teilen davon) mit oder ohne Änderungen und/oder als Teil
eines größeren
Werkes;
und
(b)
Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder durch den Verkauf des
ursprünglichen Codes zum
Herstellen,
Herstellenlassen, Verwenden, Durchführen, Verkaufen und Verkaufenlassen und/oder zum
anderweitigen Verwenden des
ursprünglichen
Codes (oder von Teilen davon) verletzt werden.
(c)
die in diesem Abschnitt 2.1(a) und (b) erteilten Lizenzen treten an dem
Datum in Kraft, an dem der
Erstentwickler
den ursprünglichen Code zum ersten Mal unter den Bedingungen dieser Lizenz vertreibt.
(d)
Mit Ausnahme des vorausgegangenen Abschnitts 2.1(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1)
für Code, der
von Ihnen
aus dem ursprünglichen Code gelöscht wurde; 2) den Sie vom ursprünglichen Code trennen; oder 3) für
Beschädigungen, die
durch: i) die Änderung des ursprünglichen Codes oder ii) die Kombination
aus
ursprünglichem
Code und anderer Software oder anderen Einheiten entstanden sind.
2.2 Lizenzerteilung des Leistungsträgers. Unter
den Ansprüchen an geistigem Eigentum Dritter erteilt Ihnen jeder Leistungsträger
hiermit eine weltweite, gebührenfreie,
nicht ausschließliche Lizenz
(a)
unter Rechten an geistigem Eigentum (außer Patent- oder Markenrechten), lizenzfähig
durch
den Leistungsträger zur Verwendung,
Vervielfältigung, Änderung, Ausstellung, Vorführung, Unterlizenzierung und zum Vertrieb
der
Änderungen, die
vom Leistungsträger (oder einem Teil davon) ohne
Änderungen,
mit anderen Änderungen, als verdeckter Code und/oder als Teil eines größeren Werks
durchgeführt wurden; und
(b)
unter Patentansprüchen, die durch die Herstellung, Verwendung oder den Verkauf von Änderungen
verletzt werden, die
von diesem
Leistungsträger alleine und/oder in Kombination mit der Leistungsträgerversion erstellt wurden
(oder
Teilen einer solchen
Kombination) zum Herstellen, Verwenden, Verkaufen, Verkaufenlassen, Herstellenlassen und/oder zum
anderweitigen
Verwenden der: 1) vom Leistungsträger vorgenommenen Änderungen (oder von Teilen davon);
und
2) der
Kombination aus den vom Leistungsträger vorgenommenen Änderungen und der
Leistungsträgerversion
(oder Teilen
einer solchen Kombination).
(c)
Die in den Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) erteilten Lizenzen treten an dem
Datum in Kraft, an dem der
Leistungsträger
den verdeckten Code zum ersten Mal zu kommerziellen Zwecken verwendet.
(d)
Mit Ausnahme des vorausgegangenen Abschnitts 2.2(b) wird keine Patentlizenz erteilt: 1)
für Code, der
vom Leistungsträger
aus der Leistungsträgerversion gelöscht wurde; 2) der von der Leistungsträgerversion
getrennt ist;
3) für Beschädigungen, die durch: i) Änderungen der Leistungsträgerversion
durch Dritte
oder ii)
der Kombination aus den vom Leistungsträger vorgenommenen Änderungen und anderer Software
(außer als Teil
der Leistungsträgerversion) oder anderer Einheiten entstanden sind; oder 4) unter
Patentansprüchen,
die durch den
verdeckten Code ohne vom Leistungsträger vorgenommene Änderungen entstanden sind.
3. Vertriebsverpflichtungen
3.1 Anwendung der Lizenz. Die von Ihnen
vorgenommenen Änderungen oder die Änderungen, zu denen Sie beitragen,
unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz,
einschließlich und ohne Einschränkungen Abschnitt 2.2. Die Quellcodeversion
von verdecktem Code kann nur unter den Bestimmungen dieser
Lizenz oder einer zukünftigen
Version dieser Lizenz vertrieben werden, die unter Einhaltung der
Bestimmungen in Abschnitt 6.1 erstellt wurde, und Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz
mit jeder Kopie des Quellcodes, den Sie vertreiben,
mitliefern. Sie dürfen keine Bestimmungen zu einer Version des Quellcodes anbieten oder
festlegen, die die geltende
Version dieser Lizenz oder die unter dieser
Lizenz festgelegten Rechte des Empfängers ändern oder einschränken. Sie haben jedoch das Recht,
ein zusätzliches Dokument beizufügen,
in dem zusätzliche Rechte, die im Abschnitt
3.5 beschrieben sind, angeboten werden.
3.2 Verfügbarkeit von Quellcode.
Alle von Ihnen erstellten Änderungen oder die Änderungen, zu denen Sie beitragen,
müssen in Form von Quellcode
unter den Bestimmungen dieser Lizenz entweder auf
dem gleichen Datenträger, auf dem sich auch die ausführbare Version befindet,
oder über einen akzeptierten Mechanismus zum elektronischen Datenaustausch für alle
verfügbar gemacht werden, für die Sie eine ausführbare Version
zur Verfügung gestellt haben; wenn Sie die Bestimmungen über einen akzeptierten Mechanismus
zum elektronischen Datenaustausch
zur Verfügung gestellt haben, müssen sie für mindestens zwölf (12) Monate nach dem Datum
der ersten Verfügbarmachung oder für mindestens
sechs (6) Monate nach der Verfügbarmachung einer Folgeversion dieser
Änderung für diese Empfänger
zur Verfügung stehen. Sie sind verantwortlich dafür, dass die
Quellcodeversion auch dann verfügbar bleibt,
wenn der Mechanismus zur elektronischen Datenverteilung von Dritten
gewartet wird.
3.3 Beschreibung von Änderungen.
Sie müssen dafür sorgen, dass der gesamte verdeckte Code, zu dem Sie beitragen,
eine Datei enthält, in der alle Änderungen,
die Sie zur Erstellung dieses verdeckten Codes vorgenommen haben, sowie das Datum
der Änderungen aufgeführt sind. Sie müssen eine deutliche
Erklärung beifügen, dass die Änderung, direkt oder indirekt,
aus dem ursprünglichen Code entstanden ist,
der vom Erstentwickler geliefert wurde, und Sie müssen den Namen des
Erstentwicklers (a) im
Quellcode und (b) in den Hinweisen in einer ausführbaren Version oder
der zugehörigen Dokumentation beifügen, in denen Sie
die Herkunft oder das Eigentumsrecht des verdeckten Codes erklären.
3.4 Angelegenheiten geistigen Eigentums.
(a)Ansprüche
Dritter. Wenn der Leistungsträger über Kenntnisse verfügt, dass eine Lizenz an
den Rechten an geistigem Eigentum
von Dritten
benötigt wird, um die Rechte, die durch den
Leistungsträger
unter den Abschnitten 2.1 oder 2.2 erteilt werden, auszuüben, muss der Leistungsträger eine Textdatei
mit dem Titel 'LEGAL' bei der Lieferung des Quellcodes
mitliefern, in der die Ansprüche und die Partei, die die Ansprüche erhebt,
in
ausreichender Ausführlichkeit aufgeführt werden, um einem Empfänger mitzuteilen, an wen er sich wenden soll. Wenn der
Leistungsträger
solche Kenntnisse erlangt,
nachdem die Änderung wie unter Abschnitt 3.2 zur Verfügung gestellt wurde,
muss der Leistungsträger
die Datei 'LEGAL' unverzüglich in allen Kopien ändern, die der Leistungsträger
von diesem Zeitpunkt an zur Verfügung stellt.
(b)APIs des
Leistungsträgers. Wenn die vom Leistungsträger vorgenommenen Änderungen eine Schnittstelle
zur Anwendungsprogrammierung
enthalten und der Leistungsträger über Kenntnisse über Patentlizenzen verfügt, die für die Implementierung
dieser
API verhältnismäßig notwendig sind, muss der Leistungsträger diese Informationen ebenfalls
in der Datei
'LEGAL'
aufführen.
(c)Vertretungen.
Der Leistungsträger erklärt, dass, wenn dies nicht gemäß
dem vorangegangenen Abschnitt
3.4(a) ausgeschlossen ist, der Leistungsträger davon ausgeht, dass die durch den Leistungsträger vorgenommenen
Änderungen die
ursprünglichen Erzeugnisse des Leistungsträgers sind und/oder dass der Leistungsträger über ausreichende Rechte verfügt,
die Rechte, die
mit dieser Lizenz
gewährt werden, zu erteilen.
3.5 Erforderliche Hinweise. Sie müssen eine Kopie der
Hinweise in Anlage A in jede Datei des Quellcodes
beifügen. Wenn es nicht möglich ist, diese Hinweise
aufgrund des Aufbaus einer bestimmten Datei des Quellcodes beizufügen,
müssen Sie diese Hinweise
an einer Position beifügen (wie z. B. in einem zugehörigen Verzeichnis), an der ein Benutzer
einen solchen Hinweis am ehesten
suchen würde. Wenn Sie eine oder mehrere Änderungen vorgenommen haben, können Sie Ihren Namen
als Leistungsträger zu den
in Anhang A beschriebenen Hinweisen hinzufügen. Sie müssen auch diese
Lizenz in allen Dokumentationen
für den Quellcode beifügen, in denen Sie die Rechte der Empfänger
oder die Eigentumsrechte in Bezug auf den
verdeckten Code aufführen. Sie haben die Möglichkeit, eine Gewährleistung,
Support, Schadensersatzregelungen oder
Haftungsverpflichtungen für einen oder mehrere Empfänger des verdeckten Codes
gebührenpflichtig anzubieten. Dies ist Ihnen jedoch nur
in Bezug auf Sie selbst gestattet, nicht in Bezug auf den Erstentwickler
oder einen Leistungsträger. Sie müssen
eindeutig klarstellen, dass eine solche Gewährleistung,
der Support, die Schadensersatzregelungen oder die Haftungsverpflichtungen
nur von Ihnen angeboten werden, und Sie stimmen hiermit zu,
Schadensersatz für den Erstentwickler und
jeden Leistungsträger für jede Verpflichtung (mit Ausnahme von Verpflichtungen, die
aus Ansprüchen an geistigem Eigentum bezüglich des
verdeckten Codes entstehen) zu leisten, die dem Erstentwickler
oder Leistungsträger aus einer von Ihnen angebotenen Gewährleistung,
dem Support, Schadensersatzregelungen oder Haftungsbestimmungen entstehen.
3.6 Vertrieb ausführbarer Versionen.
Sie dürfen verdeckten Code nur dann in ausführbarer Form vertreiben,
wenn die Bestimmungen in Abschnitt
3.1-3.5
für diesen verdeckten Code erfüllt sind und wenn Sie
einen Hinweis beifügen, in dem erklärt wird, dass die
Quellcodeversion des verdeckten Codes unter den Bestimmungen dieser Lizenz
verfügbar ist, einschließlich einer Beschreibung,
wie und wo Sie die Verpflichtungen von
Abschnitt 3.2 erfüllt haben. Der Hinweis muss
sichtbar allen Hinweisen einer ausführbaren Version,
der zugehörigen Dokumentation oder dem
Zusatzmaterial beigefügt werden, in dem Sie die Rechte der Empfänger bezüglich
des verdeckten Codes beschreiben. Sie dürfen die ausführbare Version
des verdeckten Codes oder die Eigentumsrechte
unter einer Lizenz Ihrer Wahl vertreiben, die von dieser Lizenz abweichende
Bestimmungen enthalten darf, vorausgesetzt,
dass Sie die Bestimmungen dieser Lizenz einhalten
und dass die Lizenz für die ausführbare Version
die Rechte der Empfänger an der Quellcodeversion
gegenüber den
in dieser Lizenz festgelegten Rechten nicht einschränkt oder ändert.
Wenn Sie die ausführbare Version unter einer anderen Lizenz
vertreiben, müssen Sie eindeutig klarstellen, dass
alle Bestimmungen, die sich von dieser Lizenz unterscheiden,
nur von Ihnen angeboten werden und nicht vom Erstentwickler
oder einem Leistungsträger. Sie erklären sich hiermit einverstanden,
Schadensersatz für den Erstentwickler und
jeden Leistungsträger für jede Verpflichtung (mit Ausnahme von Verpflichtungen, die
aus Ansprüchen an geistigem Eigentum bezüglich des
verdeckten Codes entstehen) zu leisten, die dem Erstentwickler
oder Leistungsträger aus einer von Ihnen angebotenen
Bestimmung entstehen.
3.7 Größere Werke. Sie dürfen
ein größeres Werk erstellen, indem Sie verdeckten Code mit anderem Code
kombinieren, der nicht den Bestimmungen dieser Lizenz unterliegt,
und das größere Werk als Endprodukt vertreiben. In
einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen,
dass die Bestimmungen dieser Lizenz für den verdeckten Code
erfüllt sind.
4. Unvermögen der Erfüllung aufgrund von Gesetzen oder Bestimmungen. Wenn es
Ihnen nicht möglich ist, einer der Bestimmungen dieser Lizenz
bezüglich des verdeckten Codes oder eines Teils davon aufgrund von Gesetzen,
gesetzlichen Anordnungen oder
Bestimmungen nachzukommen, müssen Sie: (a) den Bestimmungen dieser Lizenz
so weit wie möglich nachkommen;
und (b) die Einschränkungen und den davon betroffenen Code beschreiben. Diese
Beschreibung muss der Datei
'LEGAL', die in Abschnitt 3.4 beschrieben ist, beigefügt werden und
mit allen vertriebenen
Kopien des Quellcodes mitgeliefert werden.
Außer im Falle eines Verbots durch ein Gesetz oder eine Bestimmung muss eine solche
Beschreibung so ausführlich sein,
dass ein Empfänger mit durchschnittlichen Kenntnissen sie verstehen kann.
5. Anwendung dieser Lizenz. Diese Lizenz gilt für
Code, dem der Erstentwickler den Hinweis in
Anlage A beigefügt hat, und für zugehörigen verdeckten Code.
6. Lizenzversionen.
6.1 Neue Versionen. Die Storage
Networking Industry Association (die 'SNIA') darf in regelmäßigen Abständen
überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz
veröffentlichen. Jeder Version wird eine
eindeutige Versionsnummer zugeteilt.
6.2 Inkrafttreten neuer Versionen. Wenn verdeckter Code unter einer
bestimmten Version der Lizenz
veröffentlicht wurde, können Sie ihn weiterhin unter den
Bestimmungen dieser Version verwenden. Sie können diesen verdeckten Code auch
unter den Bestimmungen einer Folgeversion
der Lizenz verwenden,
die von der SNIA veröffentlicht wurde. Nur die
SNIA hat das Recht, die Bestimmungen für verdeckten Code zu ändern,
der unter dieser Lizenz erstellt wurde.
6.3 Abgeleitete Werke. Wenn Sie eine
geänderte Version dieser Lizenz erstellen oder ändern (was Sie nur
für Code tun dürfen,
der nicht bereits dieser Lizenz unterstellt ist),
müssen Sie (a) Ihre Lizenz
so umbenennen, dass die Begriffe 'Storage Networking Industry
Association,' 'SNIA' oder alle
verwirrend ähnlichen Begriffe nicht in Ihrer Lizenz erscheinen (außer um
darauf hinzuweisen, dass Ihre Lizenz
sich von dieser Lizenz unterscheidet) und (b) anderweitig klarstellen, dass Ihre Version
der Lizenz Bestimmungen enthält,
die sich von denen der 'Öffentlichen SNIA-Lizenz' unterscheiden. (Das Eintragen des Namens des
Erstentwicklers, des ursprünglichen Codes
oder des Leistungsträgers in den in Anlage A beschriebenen Hinweisen gelten an sich
nicht als Änderungen dieser
Lizenz.)
7. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE. VERDECKTER CODE WIRD IN DIESER LIZENZ IM 'ISTZUSTAND' GELIEFERT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG IN IRGENDEINER FORM, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN VON GEWÄHRLEISTUNGEN DASS DER VERDECKTE CODE KEINE MÄNGEL ENTHÄLT, VERKÄUFLICH UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK NUTZBAR IST UND KEINE SCHÄDEN VERURSACHT. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND DIE LEISTUNG DES VERDECKTEN CODES LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DER VERDECKTE CODE IN IRGENDEINER FORM ALS BESCHÄDIGT ERWEISEN, TRAGEN SIE (NICHT DER ERSTENTWICKLER ODER EIN ANDERER LEISTUNGSTRÄGER) DIE KOSTEN FÜR MÖGLICHERWEISE ANFALLENDE WARTUNG, REPARATUREN ODER KORREKTUREN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGEN STELLT EINEN ESSENTIELLEN TEIL DIESER LIZENZ DAR. DIE VERWENDUNG VON VERDECKTEM CODE IST UNTER DIESER LIZENZ AUSSCHLIESSLICH UNTER DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESTATTET.
8. BEENDIGUNG.
8.1 Diese Lizenz und die hierin erteilten Rechte
verfallen automatisch, wenn Sie
hierin aufgeführte Bestimmungen nicht erfüllen
und eine solche Verletzung der Bestimmungen nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne
nach Kenntnisnahme der Verletzung beheben. Alle Unterlizenzen
für den verdeckten Code, die ordnungsgemäß erteilt wurden,
behalten nach Beendigung dieser Lizenz ihre Gültigkeit.
Bestimmungen, die ihrer Natur nach nach Beendigung
dieser Lizenz weitergelten müssen,
bestehen weiterhin.
8.2 Wenn Sie einen Rechtsstreit
einleiten, indem Sie eine Klage wegen Patentrechtsverletzung (mit Ausnahme von
Feststellungsverfahren) gegen Erstentwickler
oder einen Leistungsträger erheben (den Erstentwickler oder den Leistungsträger
gegen den Sie eine solche Klage erheben,
wird als 'Teilnehmer' bezeichnet) in der Sie behaupten, dass:
(a)
die Leistungsträgerversion dieses Teilnehmers direkt oder indirekt
ein Patentrecht verletzt,
werden alle
Rechte, die Ihnen von diesem Teilnehmer unter Abschnitt 2.1 und/oder
2.2 dieser
Lizenz erteilt wurden,
innerhalb eines Benachrichtigungszeitraums von 60 Tagen für den Teilnehmer voraussichtlich beendigt,
wenn
Sie nicht innerhalb von
60 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung: (i) schriftlich zustimmen,
dem Teilnehmer eine
angemessene
beidseitig akzeptierbare Gebühr für Ihre vergangene und zukünftige Nutzung der Änderungen
zu zahlen, die
von diesem Teilnehmer
erstellt wurden, oder (ii) Ihre Klage bezüglich der
Leistungsträgerversion
gegen diesen
Teilnehmer zurückziehen. Wenn innerhalb eines Benachrichtigungszeitraums von 60 Tagen
keine Übereinkunft über eine angemessene Gebühr und
eine Zahlung
von den Parteien schriftlich in beiderseitigem Einvernehmen getroffen wurde, oder
wenn die
Klage nicht zurückgezogen wurde, werden die Rechte, die Ihnen vom Teilnehmer unter
Abschnitt
2.1 und/oder
2.2 erteilt wurden, automatisch nach Ablauf der oben genannten 60-tägigen Benachrichtigungsfrist,
beendet.
8.3 Wenn Sie eine Klage
wegen Patentrechtsverletzung gegen den Teilnehmer erheben, in der Sie behaupten, dass die
Leistungsträgerversion dieses Teilnehmers direkt oder indirekt
ein Patent verletzt, und diese Klage (z. B.
durch eine Lizenz oder eine Einigung) vor der Iniziierung
einer Klage wegen Patentrechtsverletzung aufgelöst wird,
wird ein angemessener Wert für die erteilten Lizenzen
vom Teilnehmer unter dem Abschnitt 2.1 oder 2.2
bei der Bestimmung des Betrages oder des Wertes
von Zahlungen oder Lizenzen berücksichtigt werden.
8.4 Im Falle einer Beendigung
unter dem vorausgegangenen Abschnitt 8.1 oder 8.2 gelten alle Lizenzvereinbarungen für Endbenutzer
(außer für Distributoren und Reseller),
die ordnungsgemäß von Ihnen oder einem Distributor unter dieser Lizenz vor deren Beendigung
erteilt wurden,
weiterhin.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE, WEDER BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAGSBRUCH ODER SONSTIGEM RECHTSBRUCH, SIND SIE, DER ERSTENTWICKLER, EIN ANDERER LEISTUNGSTRÄGER ODER EIN DISTRIBUTOR VON VERDECKTEM CODE, ODER EIN LIEFERANT EINER DIESER PARTEIEN, FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, MITTELBARE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDEINER ART BEI PERSONEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG SCHÄDEN AUFGRUND VON KULANZVERLUST, ARBEITSAUSFALL, COMPUTERAUSFALL ODER -FEHLFUNKTIONEN, ODER AUFGRUND VON JEGLICHEN ANDERWEITIGEN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTEN, AUCH WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR HAFTUNG IM TODESFALL ODER IM FALLE VON PERSÖNLICHKEITSSCHÄDEN, DIE AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT DIESER PARTEI ENTSTANDEN SIND, IN DEM AUSMASS, IN DEM DAS GELTENDE RECHT SOLCHE BESCHRÄNKUNGEN VERBIETET. SOWEIT DIE RECHTSPRECHUNG IN EINIGEN LÄNDERN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE BEI SCHADENSERSATZ FÜR AUFWENDUNGEN BEI VERTRAGSERFÜLLUNG ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSST, ENTFALLEN DIESE EINSCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE.
10. VERSCHIEDENES Diese Lizenz repräsentiert die vollständige Vereinbarung
zu diesem
Gegenstand. Wenn sich eine Bedingung dieser Lizenz als nicht erzwingbar erweist,
wird diese Bedingung nur geändert soweit es nötig ist,
um sie erzwingbar zu machen. Diese Lizenz unterliegt
kalifornischem Recht,
(außer wenn gültiges Recht
anderweitig lautet), mit Ausnahme von sich widersprechenden Bestimmungen.
Die Anwendung der 'United Nations Convention
on Contracts for the International Sale of
Goods' wird ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Gesetze oder Vorschriften, die
festlegen, dass die Sprache eines Vertrages
gegen den Verfasser ausgelegt werden soll, gelten nicht für diese Lizenz.
11. VERANTWORTLICHKEIT FÜR ANSPRÜCHE. Im Falle des Erstentwicklers
und der Leistungsträger ist jede Partei verantwortlich für Ansprüche und Schäden, die,
direkt oder indirekt, durch die Anwendung der Rechte unter dieser
Lizenz entstehen, und Sie erklären sich einverstanden, mit dem Erstentwickler und
den Leistungsträgern zusammenzuarbeiten,
um diese Verantwortlichkeit auf gleichberechtigter Basis zu teilen. Dabei ist nichts dafür vorgesehen,
oder soll dazu verwendet werden,
eine Haftungszulassung zu begründen.
12. MEHRFACH LIZENZIERTER CODE. Der Erstentwickler kann Teile des verdeckten Codes
als
'Mehrfach lizenziert' ausweisen. 'Mehrfach lizenziert' heißt, dass der Erstentwickler
Ihnen gestattet, Teile des
verdeckten Codes unter Ihrer Auswahl dieser Lizenz oder
der alternativen Lizenzen, falls vorhanden, zu verwenden, die vom
Erstentwickler in der in Anhang A genannten Datei angegeben sind.
13. ZUSTIMMUNG. Sie stimmen dieser Lizenz zu, wenn Sie den verdeckten Code
zu einem beliebigen Zweck aufbewahren, verwenden,
oder vertreiben.
ANHANG A - Die öffentliche SNIA-Lizenz.
Der Inhalt dieser
Datei unterliegt der öffentlichen SNIA Lizenz Version 1.0 (die
'Lizenz');
Sie dürfen diese Datei nur unter Einhaltung der Bedingungen dieser Lizenz verwenden. Eine Kopie dieser
Lizenz
erhalten Sie unter
/http://www.snia.org/English/Resources/Code/OpenSource.html
Unter dieser Lizenz
vertriebene Software wird im 'ISTZUSTAND' vertrieben, OHNE
IRGENDEINE ART VON
GEWÄHRLEISTUNG, weder ausdrücklich noch stillschweigend. In der Lizenz finden Sie
die Rechte und
Einschränkungen bezüglich der Sprache unter dieser Lizenz.
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Zusätzliche Lizenzen für Linux und andere Open Source-Programme, die in diesem
Softwarepaket enthalten sind, finden Sie auf dem Datenträger, auf dem sich diese Programme befinden.